Steuerung 9

Im Anschluss an die vergangene Kooperations-Vereinbarung 2.0 (PDF), in der Ziele und Ablauf des Werkstatt-Verfahrens festgehalten wurden, soll nun die nächste Phase geplant werden. Dafür bedarf es einer neuen Kooperations-Vereinbarung (3.0). Ab März soll sie in Kraft treten und das B-Plan Verfahren begleiten. Fragen, die darin geklärt werden, lauten:
Wie kann die Mitwirkung der Stadtgesellschaft in der nächsten Phase aussehen? Wie wird die Finanzierung organisiert? Wie kann die Modellhaftigkeit weiterhin visionär den Planungsprozess lenken und gemeinwohlorientierte, innovative Nutzungen hervorbringen? Und wie kann das alles mit den „klassischen“ Elementen des B-Plan Verfahrens verbunden werden?

Diese und andere Fragen gaben Anlass, dass sich Vertreter:innen der Koop5 am 13.12.2018 in einer Extra-TAG-Runde zum gemeinsamen Austausch trafen.

Die frühzeitige Beteiligung, die für das B-Plan Verfahren nach BauGB §3 gesetzlich verpflichtend ist, könnte mit den existierenden und anstehenden Formaten verschnitten werden. Dazu gehört die Werkstatt, die öffentliche Veranstaltung am 16.01.2019 („Präsentation der städtebaulichen Entwürfe“) und die Ausstellungseröffnung Ende März. Besondere Anforderungen und Übertragbarkeit werden geprüft.

Es wurde eine Struktur und übergeordnete Zieldefinition der Kooperations-Vereinbarung erarbeitet.Unter anderem werden die Fortschreibung des Quartierskonzepts, die Gesamtsteuerung und die Finanzierungsplanung wichtige Bestandteile sein. Im Sinne des Modellcharakters spielen die gegenseitige Verantwortlichkeit, der Nutzungsmix,die Verpflichtung zum Gemeinwohl und der Mitwirkungsprozess eine große Rolle und werden in entsprechender Form auch in der kommenden Kooperations-Vereinbarung festgehalten. Aus dem Zusammenspiel aller Anforderungen soll ein visionärer und„eigener“ Nachhaltigkeitsstandard erschaffen werden.